Fliegen mit dem Hund

Fliegen mit dem Hund

Das Fliegen ist für dem Vierbeiner und Herrchen großer Stress, deshalb ist das Reisen mit dem Flugzeug nicht empfehlenswert. Sie benötigen eine gute Vorbereitung für den Flug, sodass sich ein paar Flugstunden überstehen lassen.

Die Vorbereitung

Für jeden Hund ist eine Reise mit dem Flugzeug eher unangenehm. Die Lautstärke im Frachtraum, eine Fremde Umgebung und das Alleinsein machen ihm Angst. Wenn es sich um das Wohlbefinden ihres Hundes handelt, benötigen Sie eine gründliche Vorbereitung auf das Fliegen.

Wie groß ist Ihr Hund?

Erkundigen Sie sich wie groß und schwer ihr Hund ist. Danach wird entschieden ob ihr Hund in den Frachtraum muss oder ob er im Passagierraum befördert werden darf. Bis zu 8 Kilogramm dürfen kleinere Tiere in den Passagierraum.

Alle anderen Tiere müssen in den Frachtraum. Sie sollten beim Kauf einer Transportbox darauf achten, dass ihr Hund drinnen stehen, sich drehen und wenden und bequem hinlegen kann. Gewöhnen Sie ihren Hund lange vor der Reise an die Box. Setzen Sie ihn rein, und zwar erstmal mit geöffnter Tür, anschließend dann 2 Stunden mit geschlossener Tür. Belohnen Sie ihn mit einem Läckerlie, jedes mal wenn er die zwei Stunden erfolgreich überstanden hat. Je besser ihr Hund auf den Flug vorbereitet ist und an die Transportbox gewöhnt ist, desto weniger Stress bedeutet das für ihn.

Tipps für das Fliegen

Machen Sie vorher einen langen Spaziergang. Achten Sie unbedingt darauf, dass ihr Hund 12 Stunden vor dem Flug nichts mehr isst. So vermeiden Sie Erbrochenes im Flugzeug. Falls Sie länger fliegen können Sie ihm Trockenfutter geben und Eiswürfel in den Napf legen. So kann nichts verkippen und er hat etwas zum trinken. Informieren Sie sich, wie die Ausgabestelle heißt und wo sie sich befindet.

Lassen Sie ihren Hund nicht zu lange allein als nötig und holen ihn schnell ab. Nehmen Sie die wichtigen Unterlagen mit, auch ein Foto von ihren Hund sowie ein mit ihnen drauf, damit man ihnen auch glaubt das er ihr Hund ist.

Preise

Von der Lufthansa angegebene Preise gehen innerhalb Deutschland von 35-150€
Innerhalb Europas und zwischen Drittländern von 50-200€
Langstreckenflüge liegen zwischen 70 und 300€
Mehr erfahren sie hier.

Einreise in Länder der EU

EU-Bestimmung:

Gelten für alle EU-Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien / Nordirland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.

Der Hund braucht zur Einreise eine gültige Tollwutschutzimpfung sowie eine Kennzeichnung durch einen Mikrochip. Die Verordnung (EU) Nr. 576/2013 besagt, dass Heimtiere zur eindeutigen Identifikation elektronisch gekennzeichnet sein müssen (ISO-Norm 11784 oder 11785). Falls der Chip diesen Normen nicht entspricht, muss vom Tierhalter ein entsprechendes Lesegerät zur Verfügung gestellt werden.

Heimtiere, die ab dem 4.7.2011 neu zu kennzeichnen sind, müssen zwingend mit einem Microchip (ISO-Norm 11784 entspricht HDX- oder FDX-B- Übertragung) ausgestattet werden. Erst nach der Kennzeichnung und der eindeutigen Identifikation des jeweiligen Tieres darf die für Reisen innerhalb der EU notwendige Tollwutimpfung erfolgen und im Heimtierausweis eingetragen werden.

Die Tätowierung im Ohr wird seit dem 03.Juli 2012 nicht mehr anerkannt. Es sei denn Ihr Hund hat eine Tätowierung vor dem genannten Datum erhalten. Ihr Hund benötigt einen EU-Heimtierpass. Dieser darf nur von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden.

Bei Reisen muss der blaue Heimtierausweis (ab dem 29. Dezember 2014 neuer EU-Heimtierausweis) mitgeführt werden, der von einem Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass im Einklang mit den Empfehlungen des Impfstoffherstellers eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres – gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut – mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) vorgenommen wurde.

Die deutsche Tollwut-Verordnung wurde am 20.12.2005 dem EU- Entscheid 2005 / 91 / EG angepasst. Danach muss ein Welpe bei Erstimpfung mindestens 3 Monate alt sein und die Impfung wird als gültig bezeichnet, wenn sie mindestens 21 Tage zurückliegt. Die Impfung muss entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers wiederholt werden. Eine Wiederholungsimpfung ist dann unmittelbar gültig.

Die Mitgliedstaaten gestatten die Einreise eines Heimtieres, das entweder jünger als 12 Wochen ist und keine Tollwutimpfung erhalten hat oder zwischen 12 und 16 Wochen alt ist und eine Tollwutimpfung erhalten hat, aber noch nicht die vorgeschriebenen 21 Tage zum Erreichen des Impfschutzes erfüllt, sofern der Tierhalter oder eine ermächtigte Person eine unterzeichnete Erklärung (gemäß Muster Anhang I, Teil I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013) vorlegt, aus der ersichtlich wird, dass das Heimtier von seiner Geburt an bis zum Zeitpunkt der Reise keinen Kontakt zu wild lebenden Tieren für Tollwut empfänglicher Arten hatte oder das Heimtier vom Muttertier begleitet wird, von dem es noch abhängig ist, und anhand des Ausweises des begleitenden Muttertieres festgestellt werden kann, dass dieses vor dessen Geburt eine Tollwutimpfung erhalten hat, die den Gültigkeitsvorschriften entspricht.

Künftig dürfen im Reiseverkehr mehr als fünf Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) mitgenommen werden, wenn die Reise mit diesen Tierarten zum Zweck der Teilnahme an Wettbewerben, Ausstellungen oder Sportveranstaltungen bzw. zum Training für solche Veranstaltungen erfolgt. Der Tierhalter oder eine ermächtigte Person muss einen schriftlichen Nachweis über eine Registrierung des Tieres bei einer entsprechenden Vereinigung vorlegen und die Heimtiere müssen älter als 6 Monate sein.

Die Verordnung (EU) Nr. 576/2013 gilt nicht für Tiere, die Gegenstand eines Verkaufs oder einer Eigentumsübertragung sind, hierfür gibt es besondere Regelungen für den Handel mit Tieren.

Einige Länder haben nationale Sonderregeln, die zu beachten sind.

Neuer EU-Heimtierausweis

Mehr Informationen zu den Anforderungen an den Tierarzt beim Austellen des Neuen EU-Heimtierausweis finden Sie hier.

Echinococus

Wenn sie in die Echinococus - freien Länder - Großbritannien, Nordirland, Irland, Malta, Finnland und dem “Drittland” Norwegen (kein EU Mitglied) Einreisen wollen ist eine Bandwurmimpfung vorgeschrieben. Die Behandlung darf frühstens 120 Stunden und spätestens 24 Stunden vor dem Flug durchgeführt werden. Diese Behandlung muss mit im Heimtierausweis stehen.

Reisen mit bestimmten Hunderassen

Sie sollten sich vor der Reise über die Bestimmungen des Reiselandes zu den dort verbotenen Hunderassen Informieren, Warnung ist bei der Einreise nach Dänemark geboten. Dort sind seit Juli 2010 13 Hunderassen als gefährlich eingestuft worden. Ihre Haltung, Zucht und Einfuhr sind verboten,wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden.

Für Touristen,die mit ihren Hunden Einreisen, gelten auch diese Verbote und Restriktionen. Die Behörden in Dänemark greifen hart durch, bis hin zur Tötung von Hunden. Hier die 13 verbotenen Rassen in Dänemark:

  • Amerikanischer Staffordshire Terrier
  • Pitbull Terrier
  • Dogo Argentino
  • Tosa Inu
  • Boerboel
  • Fila Brasileiro
  • Kangal
  • Dogo Argentino
  • Zentralasiatischer Ovtcharka
  • Kaukasischer Ovtcharka
  • Südrussischer Ovtcharka
  • Tornjak
  • Sarplaninac

Auch für Kreuzungen der betroffenen Rassen gilt das Verbot.